
August 28, 2026
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Familien können im Alltag vor Situationen stehen, in denen sie bei der Erziehung ihrer Kinder und Jugendlichen Unterstützung benötigen. In solchen Momenten fragen sich viele Eltern und Jugendliche, welche Unterstützung ihnen zusteht. Genau hier setzt die Jugendhilfe in Kiel an. Doch wer hat Anspruch auf Jugendhilfe und Hilfe zur Erziehung in Kiel? Dieser Beitrag richtet sich an alle Eltern, Alleinerziehenden und Jugendlichen in Kiel, die sich in einer schwierigen Phase befinden und nach verlässlicher Hilfe suchen.
Jede Familie kennt stressige Phasen. Wenn Belastungen dauerhaft zunehmen und den Familienalltag beeinträchtigen, kann professionelle Unterstützung durch die Jugendhilfe sinnvoll sein. Typische Situationen, in denen Familien Unterstützung benötigen können, sind:
In all diesen Fällen müssen Sie nicht allein bleiben. Die Jugendhilfe in Kielbietet verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Familien in belastenden Lebenssituationen.
Der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch (SGB VIII)verankert. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung.
1. Anspruch der Eltern
Personensorgeberechtigte haben nach § 27 SGB VIII einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes prüft gemeinsam mit den Eltern, welche Form der Hilfe zur Erziehung für die individuelle Situation geeignet ist.
2. Anspruch von Jugendlichen und jungen Volljährigen
Nicht nur Eltern: Auch Kinder und Jugendliche können sich in Fragen der Erziehung oder Entwicklung an das Jugendamt wenden. Junge Volljährige können nach § 41SGB VIII geeignete und notwendige Hilfe für ihre Persönlichkeitsentwicklung und eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbstständige Lebensführung erhalten. In der Regel wird die Hilfe bis zur Vollendung des 21. Lebensjahresgewährt; in begründeten Einzelfällen kann sie für einen begrenzten Zeitraumdarüber hinaus fortgesetzt werden.
Je nach Situation sieht die Unterstützung der Jugendhilfe in Kiel ganz unterschiedlich aus:
Muss ich die Hilfe zur Erziehung selbst bezahlen?
Ambulante Hilfen zur Erziehung sind für Familien grundsätzlich ohne Kostenbeitrag. Bei bestimmten teilstationären oder stationären Leistungen können dagegen Kostenbeiträge vorgesehen sein.
Für die Beantragung einer Hilfe zur Erziehung können sich Familien an den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes Kiel wenden. Dort wird die individuelle Situation besprochen und gemeinsam geprüft, welche Unterstützung geeignet ist. Bei längerfristigen Hilfen erfolgt die Planung im Rahmen des Hilfeplanverfahrens.
Sie haben Fragen zur Jugendhilfe in Kiel oder möchten wissen, welche Hilfe zur Erziehung für Ihre Familie infrage kommt? Als ambulanter Träger der Kinder-,Jugend- und Familienhilfe unterstützt Liman Sie dabei, sich über passende Hilfsangebote und die nächsten Schritte zu informieren.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen zu unseren Angeboten der ambulanten Jugendhilfe in Kiel haben.

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