Unterstützung für junge Volljährige: Rechte und Hilfen in Kiel

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December 20, 2025

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Der Übergang ins Erwachsenenleben ist für viele junge Menschen eine besondere Herausforderung. Mit dem 18. Geburtstag endet zwar offiziell die Jugendhilfe, doch gerade in dieser Phase stehen viele noch vor wichtigen Fragen:

  • Wo will ich wohnen?
  • Wie finanziere ich meinen Alltag oder meine Ausbildung?
  • Wer unterstützt mich bei persönlichen oder familiären Problemen?

Damit junge Volljährige (18–21 Jahre, in besonderen Fällen bis 27 Jahre) nicht alleine dastehen, gibt es nach dem Sozialgesetzbuch VIII (§ 41 SGB VIII) weiterhin Rechte auf Unterstützung und Hilfen zur Erziehung oder Verselbstständigung.

Welche Rechte haben junge Volljährige?

Auch nach dem 18. Geburtstag können junge Menschen Anspruch auf Jugendhilfe haben, wenn sie diese für ihre persönliche Entwicklung oder für die Verselbstständigung benötigen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Unterstützung beim Wohnen: Betreutes Wohnen oder Hilfe bei der Wohnungssuche.
  • Hilfe in Ausbildung oder Schule: Beratung, Begleitung und Förderung.
  • Soziale Unterstützung: Hilfe bei Konflikten, Problemen mit Behörden oder im Alltag.
  • Persönliche Begleitung: Gespräche, Beratung und Stabilisierung in schwierigen Lebenslagen.

Warum Unterstützung wichtig ist

Der Schritt ins Erwachsenenleben bringt viel Verantwortung mit sich: eigene Wohnung, Finanzen, Berufsweg. Ohne ein stabiles Umfeld können junge Menschen leicht überfordert sein. Fachkräfte können dabei helfen, Sicherheit zu gewinnen, Strukturen aufzubauen und Perspektiven zu entwickeln.

Hilfen bei liman-sh.de in Kiel

Als freier Träger in Kiel bietet Liman individuelle Hilfen für junge Volljährige an. Unser Ansatz ist es, junge Menschen dort abzuholen, wo sie stehen – mit Respekt, Offenheit und einem Blick auf ihre persönlichen Stärken.

Unsere Angebote umfassen:

  • Pädagogische Begleitung und Beratung
  • Unterstützung bei Behördengängen und finanziellen Fragen
  • Hilfe bei der Integration in Schule, Ausbildung oder Arbeit
  • Alltagsunterstützung (z. B. beim Wohnen oder in der Haushaltsführung)
  • Soziale und emotionale Stabilisierung

Dein Weg zu Unterstützung

Junge Volljährige können sich direkt an das Jugendamt oder an uns als Träger wenden. Wir beraten, welche Hilfen möglich sind, und unterstützen bei der Antragstellung.

Wichtig: Unterstützung nach § 41 SGB VIII ist ein Rechtsanspruch – niemand muss diesen Weg alleine gehen.

Fazit

Der Übergang ins Erwachsenenleben ist nicht immer leicht – aber niemand muss ihn allein bewältigen. Junge Volljährige in Kiel haben Anspruch auf Hilfe, Begleitung und Unterstützung.

Liman steht als Partner an der Seite junger Menschen und hilft, den Weg in eine selbstständige und stabile Zukunft zu gestalten.

Links:

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