
December 20, 2025
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Der Übergang ins Erwachsenenleben ist für viele junge Menschen eine besondere Herausforderung. Mit dem 18. Geburtstag endet zwar offiziell die Jugendhilfe, doch gerade in dieser Phase stehen viele noch vor wichtigen Fragen:
Damit junge Volljährige (18–21 Jahre, in besonderen Fällen bis 27 Jahre) nicht alleine dastehen, gibt es nach dem Sozialgesetzbuch VIII (§ 41 SGB VIII) weiterhin Rechte auf Unterstützung und Hilfen zur Erziehung oder Verselbstständigung.
Auch nach dem 18. Geburtstag können junge Menschen Anspruch auf Jugendhilfe haben, wenn sie diese für ihre persönliche Entwicklung oder für die Verselbstständigung benötigen.
Dazu gehören zum Beispiel:
Der Schritt ins Erwachsenenleben bringt viel Verantwortung mit sich: eigene Wohnung, Finanzen, Berufsweg. Ohne ein stabiles Umfeld können junge Menschen leicht überfordert sein. Fachkräfte können dabei helfen, Sicherheit zu gewinnen, Strukturen aufzubauen und Perspektiven zu entwickeln.
Als freier Träger in Kiel bietet Liman individuelle Hilfen für junge Volljährige an. Unser Ansatz ist es, junge Menschen dort abzuholen, wo sie stehen – mit Respekt, Offenheit und einem Blick auf ihre persönlichen Stärken.
Unsere Angebote umfassen:
Junge Volljährige können sich direkt an das Jugendamt oder an uns als Träger wenden. Wir beraten, welche Hilfen möglich sind, und unterstützen bei der Antragstellung.
Wichtig: Unterstützung nach § 41 SGB VIII ist ein Rechtsanspruch – niemand muss diesen Weg alleine gehen.
Der Übergang ins Erwachsenenleben ist nicht immer leicht – aber niemand muss ihn allein bewältigen. Junge Volljährige in Kiel haben Anspruch auf Hilfe, Begleitung und Unterstützung.
Liman steht als Partner an der Seite junger Menschen und hilft, den Weg in eine selbstständige und stabile Zukunft zu gestalten.

Schleusberg 56
24534 Neumünster
Papenkamp 4 - 6
24114 Kiel
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